Taxordnung / Pensionspreise 2008

Im Einzelzimmer, je nach Lage (Seeseite/Bergseite/Zimmergrösse), alle mit Nasszellen (Dusche/oder Bad), WC, Waschbecken, TV- und Telefonanschluss

Grundtaxe: CHF 113.00 bis CHF 145.00 pro Tag

Zimmerbelegung durch ein Ehepaar, je nach Lage (Seeseite/Bergseite/Zimmergrösse), alle mit Nasszelle (Dusche/oder Bad), WC, Waschbecken, TV- und Telefonanschluss

Grundtaxe CHF 93.00 bis CHF 105.00 pro Person

Dienstleistungen, die in der Grundtaxe enthalten sind:

  • Drei Mahlzeiten pro Tag
  • Diverse Tees aufs Bewohnerzimmer (Teekrug) und Früchte aus der bereitgestellten Fruchtschale beim Speisesaal
  • Waschen und Bügeln der persönlichen Wäschestücke und Kleider
  • Zimmer, Pflegebett, Nachttisch (auf Wunsch), Notrufanlage im Zimmer
  • Zimmerreinigung
  • Notrufknopf an Handgelenk/oder an Halskette (bei Bedarf und Notwendigkeit)
  • Benützung der Gemeinschaftseinrichtungen
  • Regelmässiges internes Unterhaltungsangebot
  • Teilnahme an den hausinternen Aktivierungsangeboten
  • Heizungs-, Strom-, Wasser-, Abwasser- und Entsorgungskosten
  • Verbrauchs- und Pflegematerial gemäss Liste der Mittel- und Gegenstände (MiGeL)
  • Medizinisch indizierte und duch einen Arzt verordnete Transporte mit Ambulanzfahrzeug in eine andere Institution (Spital oder Heim) oder in eine Arztpraxis (allgemeine Medizin, Augenarzt) gemäss Weisung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) vom 01.09.2003
  • Depothinterlegung von Taschengeld der/des Heimbewohners
  • Aufgelegte Zeitungen und Zeitschriften

Betreuungstaxe (Betreuungszuschlag) 2008

Die nachfolgenden Taxpunkte sind der Grundtaxe hinzuzuzählen. Die Betreuungstaxe richtet sich analog nach der, durch das System BESA errechneten Pflegestufe und ist durch die Bewohnerin/den Bewohner zu bezahlen. Die Betreuungstaxe ist ein Kostenausgleich zur angebotenen Dienstleistung in Pflege und Betreuung.

Stufe

Taxe in CHF pro Aufenthaltstag

Stufe

Taxe in CHF pro Aufenthaltstag

0 0 6 85.65
1 14.35 7 100.55
2 28.75 8 112.05
3 42.95 9 126.35
4 55.90 10 140.60
5 71.40    

Pflegetaxe 2008 (wird durch die Krankenkasse rückvergütet)

Dieser Betrag wird unter Vorbehalt von Selbstbehalten (max. 20% der Pflegetaxe) von der Krankenkasse rückvergütet.

Stufe

Taxe in CHF pro Aufenthaltstag

Stufe

Taxe in CHF pro Aufenthaltstag

0 0 6 90.00
1 17.05 7 100.55
2 34.10 8 120.00
3 51.15 9 126.35
4 68.20 10 150.00
5 75.00    

In der Grundtaxe NICHT inbegriffen sind die folgenden Kosten:

  • Krankenkassenprämien sowie Franchise und Selbstbehalt
  • Persönliche Bedürfnisse wie Anschaffungen und Reparaturen persönlichen Eigentums (ausser kleine Flickarbeiten unter 15 Min. Zeitaufwand an Kleidern und Wäsche)
  • Chemische Reinigung und Flickarbeiten der persönlichen Wäsche
  • Kleider-, Wäsche- und Schuhanschaffungen
  • Körperpflegeprodukte und Toilettenartikel (sofern nicht vom Arzt verordnet)
  • Coiffeur, Pedicure (kosmetische Fusspflege)
  • TV, Radio, Internet (Anschluss, Abonnement, Gebühren)
  • Transporte (Ausnahmen: siehe oben)
  • Taschengeld
  • Von den Bewohnern/Bewohnerinnen persönlich abonnierte Zeitungen und Zeitschriften
  • Labor- und Röntgenuntersuchungen, Medikamente, ärztliche Leistungen und Psychotherapie
  • Auslagen für Begleitungen
  • Aufwendungen im Todesfall
  • Prothesen, Hörapparate, Stöcke, Stützstrümpfe, Rollstühle, Rollator und andere Hilfsmittel
  • Auf Wunsch des Bewohners/der Bewohnerin oder der Angehörigen zugezogene Ärzteleistungen
  • Reparaturen bei Sachbeschädigungen
  • Zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen
  • Ärztliche Berichte und Gutachen
  • Pflegematerialien die gemäss MiGeL-Vertrag nicht in der Pflegetaxe inbegriffen sind
  • Externe Veranstaltungen
  • Persönliche Versicherungen, Gebühren und Steuern
  • Konsumationen, die nicht zu den drei Mahlzeiten gehören
  • Kosten für Mahlzeiten und Übernachtungen von Gästen der Bewohner/Bewohnerinnen
  • Nicht krankheitsbedingte Verpflegung im Zimmer
  • Schlussreinigung bei Austritt/Todesfall

 Zusätzliche Kosten

  • Eintrittspauschale CHF 300.00 (diese wird bei Austritt/Todesfall nicht zurückerstattet)
  • Transporte für private Zwecke: pro km 2.00 (inkl. Fahrzeug-, Fahrer- bzw. Begleitkosten)
  • Zimmermöblierung, Zimmerräumung, grössere Flickarbeiten an Kleidern, zusätzliche Reinigungsarbeiten, Reparaturen bei persönlichen Effekten sowie Sachschäden: CHF 45.00/Stunde (verrechnet wird ab 10 Min. Aufwand CHF 11.25)
  • Kleider mit Namensetikett versehen, pro Etikett CHF 1.00
  • Zimmerservice aus Komfortgründen, pro Essen CHF 5.00
  • Anschluss Kabelfernsehen, monatlich CHF 38.00
  • Telefonanschluss Grundgebühr bei internem Anschluss (also keine direkte 033-....-Nummer), monatlich CHF 10.00
  • Monatliche Gesprächsgebühren bei internem Anschluss
  • Zimmereinigung bei Zimmerauflösung CHF 200.00
  • Todesfallkosten CHF 250.00
  • Kosten für Ausflüge werden zum Teil durch das Heim, zum Teil durch die Teilnehmer getragen (Vorinformation der Kosten)

Reduktionen

  • Spitalaufenthalte: Ab dem folgenden Tag wird die Pflege- und Betreuungstaxe nicht mehr in Rechnung gestellt. Reduktion der Grundtaxe: CHF 20.00/Tag
  • Ferienabwesenheit: Ab dem folgenden Tag wird die Pflegetaxe nicht mehr in Rechnung gestellt. Ab dem dritten Tag werden die Betreeungstaxe nicht mehr in Rechnung gestellt und die Grundtaxe um CHF 20.00/Tag  reduziert.

Hilfsmittel

Wir empfehlen Ihnen, sofern Sie Hilfsmittel benötigen, diese vorgängig bei der Krankenkasse zu beantragen. Sie benötigen dazu ein ärztliches Zeugnis. Zum Teil können Sie bei uns Hilfsmittel kaufen (je nach Bestand).
Kosten: Rollstuhl in Miete, pro Monat: CHF 50.00, Kauf: CHF 730.00. Rollator in Miete, pro Monat: CHF 30.00, Kauf: CHF 193.00. Ferner können Sie diese Hilfsmittel bei der Apotheke Portmann in Interlaken beziehen (www.portmann.ch).

Unterkunft/Übernachtung für Angehörige/pro Person und Tag

Hotelzimmer
Ferienzimmer
Zusatzbett im Bewohnerzimmer

Zimmer/Frühstück CHF 95.00
-
mit Frühstück CHF 45.00

Zimmer/Vollpension CHF 125.00
Zimmer/Vollpension CHF 140.00
mit Vollpension CHF 75.00

Ferienaufenthalte

Ferien in einem möblierten Einzelzimmer, Mindestaufenthalt 7 Tage. Kostenberechnung:
Ferienaufenthalt bis 14 Tage
: pauschal CHF 140.00/pro Tag, inkl. VP, Pflege und Betreuung (Tarifbasis BESA Stufe1), ab BESA Stufe 2 wird die Pflegetaxe sep. erhoben und wird zu den CHF 140.00/ pro Tag in Rechnung gestellt.
Ferienaufenthalt ab 14 Tage: Grundtaxe CHF 125.00 plus nach BESA-Einstufung der Pflegebedürftigkeit die Pflegetaxe, die von der Krankenkasse zurückvergütet wird (siehe Preisliste Pflegetaxe) und die Betreuungstaxe (siehe Preisliste Betreuungstaxe). Ab 8. Woche gilt der Ferienaufenthalt als Administrativer Eintritt.

(Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer)

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