Aufnahme- und Austrittsverfahren

Pensionäre: Aufnahme - Austritt

Aufgenommen werden Betagte und pflegebedürftige Menschen. Das Heim wird politisch und konfessionell neutral geführt. Interessierte Personen melden sich mit einem Aufnahmegesuch an. Damit die Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit beurteilt werden kann, wird vor dem Eintritt ein Bericht des Hausarztes verlangt. Über die Aufnahme entscheidet die Heimleitung.

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Aufnahmekriterien

Bei folgenden Zielgruppen müssen wir von einer Aufnahme absehen:
• Psychische Krankheiten (Schizophrenie, Gewaltbereitschaft u.a.)
• Suchtkrankheiten (Alkoholismus, Drogen)
• Fortgeschrittene Demenz
• Desorientiertheit im erhöhten Grad (Sicherheitsaspekt)
• Pflegeintensivität, die unsere Möglichkeiten übersteigen (z.B. spez. Apparaturen)

Zielgruppen Immobilität und Depression ist in unseren Aufnahmen gewährleistet. Depression verstehen wir nicht als Dauerzustand, sondern eine absehbare Erscheinung.

Austritt

Es ist unser Bestreben, weit möglichst den Bewohnern in unserem Heim ein „Zuhause“ bieten zu können. Doch unsere Betreuung und Pflege kann zu einem Punkt kommen, wo wir eine bedürfnisgerechte- und nötige professionelle Betreuung und Pflege nicht mehr gewährleisten können. Das Leben steht stets in einem Prozess, die gesundheitliche Situation, die persönliche Lage oder die des privaten Umfeldes des Bewohners können sich ändern.

Austrittskriterien

Bei folgenden Punkten kann es zu einer Vertragsauflösung kommen:
• Vertragsauflösung seitens Bewohner oder deren Bevollmächtigten.
• Die psychische Verfassung eines Bewohners ist eine zu grosse Belastung für dass direkte Umfeld. Mögliche nötige Massnahme:
Übertritt in eine Psychogeriatrie.
• Die psychische Verfassung eines Bewohners verunmöglicht uns die Gewährleistung seiner Sicherheit (Selbst- und Fremdschutz).
Mögliche nötige Massnahme: Übertritt in eine Psychogeriatrie.
• Massive Drohungen und oder Gewaltanwendung durch Bewohner. Mögliche nötige Massnahme:
Übertritt in eine Psychogeriatrie.
• Demenz im erhöhten Grad. Mögliche nötige Massnahme: Nach einer externen Lösung suchen, die einen „geschützten“ Rahmen bietet.
• Desorientiertheit im erhöhten Grad. Mögliche nötige Massnahme: Nach einer externen Lösung suchen, die einen „geschützten“ Rahmen
bietet.
• Suchtkrankheiten. Mögliche nötige Massnahme: Übertritt in eine Psychogeriatrie.
• Über die „normale“ (Palliativpflege) herausgehende intensivste und aufwändigste Pflege (Geräte und Fachspezialisten, über die nur ein^
Spital verfügt).
• Unausräumbare Differenzen mit massgebenden Angehörigen, Zahlstellen oder Beistandschaft im Bezug auf unsere Dienstleistungen.

Immobilität und Sterbeprozess sind bei uns kein Austrittsgrund.
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